Eine baurechtliche Prüfung durch den Bieter ist nicht erforderlich
Was in deutschen Ausschreibungen steht — und warum ich das jetzt aufschreibe
Vier Sätze zum Einstieg. Alle vier stammen aus öffentlichen Vergabeverfahren, alle vier sind belegt, alle vier habe ich als Bieter selbst zu lesen bekommen.
Der erste kommt von der Stadt Hameln. Ich hatte gefragt, auf welcher bauordnungsrechtlichen Grundlage in einer Grundschule eine Anlage ausgeschrieben wird, die nach den Technischen Baubestimmungen genau das nicht leisten kann, was für Schulgebäude verlangt wird. Die Antwort:
„Für die Angebotskalkulation und das Bepreisen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen ist eine baurechtliche Prüfung durch den Bieter nicht erforderlich.“
Der zweite kommt von der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, auf meine Frage, wie ich ein Fabrikat bepreisen soll, das ich als Nichtvertragspartner des Herstellers gar nicht beziehen kann:
„Die Bepreisung der Positionen obliegt Ihrem unternehmerischen Geschick und sollte VOB-konform erfolgen.“
Der dritte kommt aus Osnabrück und ist das ehrlichste Dokument meiner ganzen Sammlung:
„Es wurde mit dem Fabrikat […] geplant und dieses fest vorgegeben. Eine weitergehende Begründung wurde in dem veröffentlichten LV nicht mitgeteilt.“
Der vierte ist kein Zitat, sondern ein Zeitstempel. Der Landkreis Schaumburg beantwortete meine Frage zur Produktneutralität 76 Minuten vor dem Submissionstermin. Mein Angebot war zu diesem Zeitpunkt längst abgegeben.
Diese vier Vergabestellen haben nichts miteinander zu tun. Sie sitzen in verschiedenen Landkreisen, sie kennen einander nicht, sie stimmen sich nicht ab. Ob es ein Zufall ist, dass sie jedoch alle in Niedersachsen liegen, sei dahingestellt.
Das ist der Grund für diesen Blog. Nicht dass Fehler passieren. Sondern dass es überall dieselben sind.
Wer hier schreibt und was das hier nicht ist
Ich baue seit Jahren sicherheitstechnische Anlagen — Brandmeldeanlagen, Sprachalarmierung, Einbruchmeldetechnik. Seit meiner Selbständigkeit biete ich regelmäßig auf öffentliche Ausschreibungen. Die wenigsten davon laufen so, wie sie sollen. Ich habe Aufträge gegen bessere Angebote bei korrekten Ausschreibungen verloren, und das ist völlig in Ordnung. Dafür ist ein Wettbewerb da. Ich habe Aufträge gewonnen und Lehrgeld gezahlt, weil ich die vergaberechtswidrigen Ausschreibungen nicht im Vorfeld gerügt habe. Und ich habe Aufträge gegen preislich und technisch schlechtere Angebote verloren, weil technisch bessere Produkte wegen fehlender Gleichwertigkeit nicht anerkannt wurden.
Was ich hier aufarbeite, wird keine Ausnahme sein, sondern die Regel: zig Verfahren, in denen aus meiner Sicht etwas grundlegend schiefgelaufen ist.
In den ersten Jahren habe ich solche Fälle hingenommen. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil ich schlicht nicht wusste, dass man sich wehren kann und wie das geht. Ich habe kalkuliert, was zu kalkulieren war, oder ich habe das Angebot sein lassen und mich geärgert. Dass es dafür Verfahren gibt, mit Fristen, mit einem Rechtsweg und mit einer Vergabekammer am Ende, habe ich mir erst später mühsam erarbeitet.
Diverse Dinge ist dieser Blog nicht. Er ist keine Rechtsberatung — ich bin kein Anwalt und darf das nicht, und ich werde es auch nicht tun. Und er ist keine Abrechnung mit Verwaltungsmitarbeitern. Die Menschen, die diese Verfahren bearbeiten, tun ihre Arbeit unter Personalmangel und Zeitdruck, und sie haben in aller Regel weder das Leistungsverzeichnis geschrieben noch die Lose geschnitten. Namen von Sachbearbeitern kommen hier deshalb nicht vor. Der Gegenstand ist die Institution, nicht die Person.
Ebenso bin ich kein Schriftsteller, und ich habe keine Zeit, lange Texte selbst zu schreiben. Deswegen greife ich bei der Voranalyse und der Formulierung der Blogbeiträge bewusst auf das Werkzeug KI zurück. Das Feintuning der Texte stammt von mir. Die KI hilft mir jeden Tag dabei, Ausschreibungen zu analysieren, Vergaben anzugreifen und Kollegen die Chance auf eine Teilnahme zu ermöglichen. Sollte es jemanden stören, dass die Texte mit KI geschrieben wurden, werde ich daran nichts ändern. Der Blog gibt meine Meinung wieder und ist eine Einladung zum Dialog mit interessierten Stellen. Falls jemand aus dem Blog heraus rechtliche Schritte gegen mich einleiten möchte, sehe ich das als Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Warum das durch einen Juristen moderiert werden soll, wird sich dann hoffentlich aus dem Sachverhalt erschließen.
An wen sich das richtet
An Vergabestellen. Nicht als Vorwurf, sondern als Materialsammlung. Wer sieht, an welchen Formulierungen andere Verfahren gescheitert sind, schreibt das nächste Leistungsverzeichnis besser. Eine Ausschreibung, die keine Rüge provoziert, beschleunigt jedes Bauvorhaben und spart allen Beteiligten Zeit und Geld.
An Fachplaner. Sie schreiben die Leistungsverzeichnisse, nicht die Verwaltung. Wenn ein Fabrikat fest vorgegeben wird, kommt diese Vorgabe fast immer aus einem Ingenieurbüro. Die Praxis, ein Herstellersystem als Textbaustein durchzureichen und das seit Jahrzehnten so weiterzugeben, hat sich eingeschliffen — sie funktioniert nur inzwischen nicht mehr. Wer für Planungsleistungen bezahlt wird, sollte auch planen und nicht abschreiben.
An Kommunen und Politik. Das Vergaberecht ist staatlich gesetztes Recht. Es wird von denselben Stellen gebrochen, die es erlassen haben. Wer in einem Rat oder einem Kreistag sitzt, kann in der eigenen Verwaltung dafür sorgen, dass geltendes Recht auch angewandt wird — und sollte wissen, dass jede vermeidbare Aufhebung eines Verfahrens Bauzeit kostet und der Haushalt am Ende dafür geradesteht.
An Wettbewerber und an Fachfirmen anderer Gewerke. Sie sind die eigentliche Zielgruppe. Man kann sich wehren, es ist nicht kompliziert, und es hat Wirkung. Wer es nicht tut, zahlt dafür — entweder mit einem Auftrag, den er nicht bekommt, oder mit einem, den er zu Bedingungen bekommt, die er selbst nicht gesetzt hat.
Warum es das Vergaberecht überhaupt gibt
Wer privat einkauft, gibt sein eigenes Geld aus. Er kann nehmen, wen er will, und wenn er zu teuer kauft, ist das sein Problem. Diese schlichte Selbstkontrolle fehlt der öffentlichen Hand vollständig. Sie gibt fremdes Geld aus, und wer eine Rechnung freigibt, spürt keinen Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Preis.
Genau deshalb gibt es das Vergaberecht. Es soll einen Wettbewerb herstellen, den der Markt an dieser Stelle nicht von selbst erzeugt. Alles Weitere — Bekanntmachung, Fristen, Wertung, Zuschlag — dient diesem einen Zweck: möglichst viele geeignete Anbieter dazu zu bringen, gegeneinander um denselben Auftrag zu bieten.
Wettbewerb ist im Vergaberecht also keine Rücksichtnahme auf Anbieter. Er ist das Instrument, mit dem der Staat sich davor schützt, zu viel zu bezahlen.
Warum getrennt vergeben wird
Wenn Wettbewerb das Instrument ist, dann ist der Zuschnitt der Lose die Stellschraube.
Ein Schulneubau umfasst Rohbau, Dach, Fenster, Estrich, Trockenbau, Maler, Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro, Sicherheitstechnik, Aufzug, Außenanlagen. Wer das in einem Auftrag ausschreibt, bekommt Angebote von genau der Sorte Unternehmen, die all das gleichzeitig abwickeln kann. Das sind wenige, und es sind große.
Wer dieselbe Schule in Gewerke aufteilt, bekommt für jedes Gewerk Angebote von den Betrieben, die dieses Gewerk beherrschen. Das sind viele, und es sind überwiegend kleine und mittlere.
Der Unterschied ist nicht sozialer Natur, sondern rechnerischer. Ein Los, um das acht Betriebe bieten, wird günstiger vergeben als ein Los, um das zwei bieten. Wer die Zahl der Bieter durch den Loszuschnitt verkleinert, verkleinert den Preisdruck — und zahlt am Ende drauf.
Dazu kommt ein Effekt, der in der Debatte fast immer untergeht. Wenn ein Generalunternehmer den Auftrag bekommt, führt er die Sicherheitstechnik nicht selbst aus. Er beauftragt einen Fachbetrieb als Nachunternehmer — häufig genau denjenigen, der auch direkt hätte anbieten können. Nur läuft die Vergütung jetzt über eine zusätzliche Stufe, und diese Stufe kostet Geld. Die öffentliche Hand bezahlt einen Aufschlag dafür, dass jemand einen Auftrag weiterreicht. Eine GU-Vergabe hat in vielen Projekten ihre Berechtigung. Mitarbeiter einer Kommune, die zehnmal im Jahr eine Kita bauen, wissen nicht automatisch, wie man ein Flughafenterminal oder eine JVA baut. Das können spezialisierte Generalunternehmer in der Regel besser und am Ende für den Steuerzahler günstiger.
Die Umkehr von 2009
Die getrennte Vergabe nach Gewerken steht in Deutschland seit den zwanziger Jahren in den Verdingungsordnungen. Sie ist eine Eigenheit, die das deutsche Bauwesen von dem vieler Nachbarländer unterscheidet — und sie hat die spezialisierte Handwerkslandschaft, die wir haben, überhaupt erst möglich gemacht.
Entscheidend verschärft wurde sie 2009. Was sich damals änderte, klingt technisch, ist aber der Kern der ganzen Sache: Die Beweislast wurde umgedreht. Nach der alten Fassung war zu prüfen, ob ein Auftrag einer Losaufteilung überhaupt zugänglich ist. Seither ist umgekehrt zu prüfen, ob mehrere Lose ausnahmsweise zusammen vergeben werden dürfen.
Vor 2009 musste also begründet werden, warum getrennt vergeben wird. Seit 2009 muss begründet werden, warum nicht.
Die getrennte Vergabe ist der gesetzliche Normalfall. Die Bündelung ist die Ausnahme. Und Ausnahmen muss derjenige begründen, der sie in Anspruch nimmt — nicht derjenige, der sich über sie beschwert.
Der zweite Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Diese Vorschrift ist bieterschützend. Sie ist kein politisches Programm, das eine Verwaltung nach Gutdünken gewichten kann, sondern ein Recht, auf dessen Beachtung Bieter einen einklagbaren Anspruch haben.
Zum 1. Juli 2026 hat sich die Fundstelle geändert: Der Losgrundsatz steht jetzt in einem eigenen Paragraphen 97a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Inhaltlich ist alles beim Alten geblieben. Neu ist eine zusätzliche Ausnahme aus zeitlichen Gründen, die aber ausschließlich für sehr große Infrastrukturvorhaben gilt — Verkehrswege des Bundes und Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Eine Grundschulsanierung fällt nicht darunter. Wer bei einer kommunalen Baumaßnahme Lose bündelt, braucht dafür weiterhin wirtschaftliche oder technische Gründe und muss sie belegen.
Um wen es geht
Kleine und mittlere Unternehmen stellen in Deutschland über 99 Prozent aller Unternehmen und rund 60 Prozent der Arbeitsplätze. Im Handwerk und im Bauhauptgewerbe liegt der Anteil noch höher.
In meinem eigenen Gewerk gibt es bundesweit etwa 2.100 spezialisierte Errichterfirmen für Sicherheitstechnik. Der ganz überwiegende Teil hat weniger als fünfzig Mitarbeiter. Diese Betriebe können keine Starkstrominstallation ausführen, keinen Estrich legen und keine Lüftungsanlage bauen. Sie können Brandmeldeanlagen errichten, und zwar richtig, weil sie nichts anderes tun.
Das ist keine Schwäche. Das ist der Grund, warum es sie gibt. Eine Brandmeldeanlage, die im Ernstfall funktionieren muss, wird nicht besser, wenn jemand sie nebenbei mitmacht. Sie wird besser, wenn jemand sie baut, der jeden Tag nichts anderes tut und die Norm dazu auswendig kennt.
Wenn ein Loszuschnitt diesen Betrieb aus dem Verfahren drängt, verliert die öffentliche Hand nicht einen Bieter. Sie verliert die Fachkunde, für die dieser Bieter ausgebildet wurde — und ersetzt sie durch eine Vergabekette, an deren Ende oft ein ähnlicher Betrieb steht, nur ohne direkten Draht zum Auftraggeber. Dass in einer Nachunternehmer-Nachunternehmer-Konstellation zusätzlich Marge mal Marge gerechnet wird, kommt für den Steuerzahler belastend hinzu.
Wenn ein Produkt- und Herstellerzuschnitt diesen Betrieb aus dem Verfahren drängt, verliert die öffentliche Hand ebenfalls nicht nur einen Bieter. Sie verliert den Wettbewerb, der seit Jahrzehnten die Grundlage dafür war, dass hochqualifizierte Errichterbetriebe nebeneinander bestehen können. Sie verliert die Innovation durch neue Produkte, die den Steuerzahlern günstigere Preise und höhere Sicherheit bieten würden — weil technische Ansprechpartner in den Kommunen keine Veränderung wünschen. Und durch regelmäßig hochpreisige Produktvorgaben wird Steuergeld verschwendet, das den Kommunen in klammen Haushaltszeiten schon vor dem ersten Spatenstich fehlt.
An dieser Stelle schon einmal Grüße nach Hannover, Herford und Osnabrück.
Das ist mein Anliegen mit diesem Blog: Jeder kleine Spezialist sollte eine reale Chance haben, den Auftrag zu bekommen, für den er qualifiziert ist. Nicht als Gefälligkeit, sondern weil das Gesetz es so vorsieht und weil am Ende die bessere Anlage zum besseren Preis dabei herauskommt.
Und das gilt nicht nur für meine Branche. Die Sätze, mit denen Bündelungen begründet werden — gemeinsame Trassen, einheitliche Schottung, kurze Wege bei der Montage, Gewährleistung aus einer Hand, Zeitdruck wegen der Schulferien — stehen genauso in Ausschreibungen für andere Fachlose. Wer sie einmal erkannt hat, findet sie im eigenen Leistungsverzeichnis wieder. Wer sie einmal entschlüsselt hat, kann die Vergabestellen damit konfrontieren.
Es geht auch anders
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Auch wenn in diesem Blog die Besonderheiten der Vergabestellen herausgestellt werden, gibt es durchaus Vergabestellen, die an einer korrekten Vergabe interessiert sind. In einem Fall hat eine Vergabestelle angerufen und sich bedankt, dass mal jemand versucht, den Planern die Grenzen ihrer Bequemlichkeit aufzuzeigen. Und gelegentlich wird Rügen rasch abgeholfen. Diesen Vergabestellen ist zu danken. Und diesen Dank richte ich im direkten Dialog an die Vergabestellen, wenn Rügen zu einer Anpassung der Ausschreibung führen.
Solche Fälle kommen hier genauso vor wie die anderen, und dann sage ich das auch so deutlich. Eine Verwaltung, die einen Fehler korrigiert, hat das verdient — und zwar deutlicher, als sie es normalerweise bekommt.
Was hier kommt
Alle paar Wochen ein Fall. Dazwischen das, was ich am Anfang selbst gebraucht hätte: Was eine Rüge ist. Welche Fristen laufen und wann sie zu laufen beginnen. Wann der Weg zur Vergabekammer offensteht, was er kostet und was er riskiert. Woran man erkennt, dass ein Leistungsverzeichnis auf ein Fabrikat zugeschnitten ist.
Keine Einzelfallberatung. Aber die Information, dass es überhaupt Mittel gibt.
Wer selbst so einen Vorgang hat, kann ihn mir schicken. Bedingung: Es muss Schriftverkehr existieren, das Verfahren darf nicht mehr laufen, und Personen werden auch dort nicht genannt.
Wer wissen möchte, wie ich arbeite, um Ausschreibungen zu drehen, kann gerne einen Termin mit mir abstimmen. Nicht als Rechtsberatung, sondern als Austausch darüber, wie man das Werkzeug KI in der heutigen Zeit nutzen kann.
Ich schreibe das hier unter meinem Namen, mit Anschrift und Handelsregisternummer im Impressum. Mir ist bewusst, dass das bei der einen oder anderen Vergabestelle vermerkt wird. Ich halte es trotzdem für die schlechtere Alternative, weiter zu kalkulieren, sich zu ärgern und nichts zu sagen — das habe ich lange genug gemacht.
Der erste Fall: In einer Grundschule in Hameln wurde eine Anlage ausgeschrieben, die nach den Technischen Baubestimmungen keine Alarmierungsanlage ersetzen kann. Ob das zulässig ist, wollte ich wissen. Die Antwort steht ganz oben.
Autor
- Name
- Sören Strack
- Rolle
- Geschäftsführer
- Betrieb
- Strack Kommunikation & Sicherheit
Kein Rechtsrat
Dieser Beitrag gibt die Auffassung des Verfassers wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
Ausschreibung einreichen
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