Vergaberecht
Wie öffentliche Auftraggeber Sicherheitstechnik beschaffen – und was das für Planer, Vergabestellen und Fachunternehmen bedeutet.
Wer als Errichter sicherheitstechnischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber arbeitet, merkt schnell: Die Technik ist selten das Schwierigste. Schwieriger ist das Verfahren drumherum – Leistungsverzeichnisse, die Produkte beschreiben, ohne sie nennen zu dürfen; Eignungsnachweise, die man erst nach Fristablauf verstanden hat; Nebenangebote, die zugelassen sind, aber nicht gewertet werden.
Dieser Blog sammelt, was uns dabei in der Praxis begegnet. Nicht als Rechtsberatung – die dürfen und wollen wir nicht leisten – sondern als Erfahrungsbericht aus der Sicht des Bieters und des Fachunternehmens.
Worum es hier gehen wird
- Produktneutrale Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen – und warum sie in der Brandmeldetechnik besonders schwerfällt. Mit Beispielen, woran es der öffentlichen Hand dabei konkret scheitert
- Fachlosvergabe: das große unbekannte Thema für Fachplaner und Vergabestellen
- Eignungskriterien: Welche Zertifikate ein Errichter tatsächlich braucht und welche nur abgeschrieben wurden
- Leistungsverzeichnisse, die Normen zitieren, ohne sie anzuwenden
- Nebenangebote und Gleichwertigkeitsnachweise
- Die skurrilsten Stilblüten der Vergabestellen
Für wen
Für Planer und Vergabestellen, die wissen wollen, wie ihre Unterlagen auf der anderen Seite ankommen. Für Kollegen, die dieselben Fragen haben. Und für alle, die bei uns arbeiten und verstehen wollen, warum ein Projekt manchmal länger in der Angebotsphase steckt als in der Montage.
Fragen oder Themenwünsche? Gerne per Kontaktformular.
Beiträge
Rechnen, nicht prüfen
Zwei Rügen führten zur Abhilfe, eine nicht — und genau die entschied über den Zugang zum Auftrag
Zwei Rügen führten zur Abhilfe, eine nicht. Die Stadt Hameln zog ihre Bewertungsmatrix zurück und bereinigte fünfzehn Positionen von Fabrikatsbezügen — in zwölf Tagen und ohne Vergabekammer. Das Los blieb ungeteilt, und damit blieb ich als Spezialbetrieb draußen.
Erscheint am 29. Oktober 2026
Eine baurechtliche Prüfung durch den Bieter ist nicht erforderlich
Was in deutschen Ausschreibungen steht — und warum ich das jetzt aufschreibe
Vier Sätze aus vier Vergabeverfahren. Vier Vergabestellen, die nichts voneinander wissen. Und trotzdem dieselben Sätze.
Über diesen Blog
- Thema
- Vergabe sicherheitstechnischer Leistungen
- Autor
- Sören Strack
- Perspektive
- Bieter und Fachunternehmen
- Erscheint
- alle paar Wochen ein Fall
- Kein Ersatz für
- Rechtsberatung
Eigener Vorgang?
Wer selbst so einen Fall hat, kann ihn einreichen. Bedingung: Es muss Schriftverkehr existieren, das Verfahren darf nicht mehr laufen, und Personen werden nicht genannt.