Brandwarnanlage
Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2 für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten – die Stufe zwischen Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlage.
Die Lücke dazwischen
Zwischen dem Rauchwarnmelder in der Wohnung und der vollwertigen Brandmeldeanlage nach DIN 14675 klafft eine Lücke. Sie betrifft genau die Gebäude, in denen Menschen schlafen oder Hilfe brauchen, um sich in Sicherheit zu bringen: Kitas, Wohngruppen, Pflegeeinrichtungen, kleinere Hotels und Pensionen.
Für diese Fälle wurde die Vornorm DIN VDE V 0826-2:2018-07 geschaffen. Sie beschreibt Projektierung, Aufbau und Betrieb einer Brandwarnanlage, die zuverlässig erkennt und alarmiert, ohne den vollständigen Aufwand einer Brandmeldeanlage zu verlangen.
Projektierung
Am Anfang steht die Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr. Sie legt fest, welche Bereiche überwacht werden, wie alarmiert wird und ob Einrichtungen für die Feuerwehr – etwa ein Feuerwehr-Informationszentrum, eine Blitzleuchte oder ein Schlüsseldepot – verlangt werden. Diese Anforderungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune deutlich; wir holen sie vor der Planung ein.
Komponenten
Die Anlage besteht aus Meldern, Handfeuermeldern, einer Zentrale, einer überwachten Energieversorgung und Signalgebern. Alle Komponenten entsprechen der Normenreihe EN 54 – unter anderem EN 54-7 für Rauchmelder, EN 54-11 für Handfeuermelder, EN 54-2 für die Zentrale, EN 54-4 für die Energieversorgung sowie EN 54-3 oder EN 54-23 für die Alarmierung.
Unsere Leistungen
- Abstimmung des Konzepts mit Bauaufsicht und Feuerwehr
- Projektierung nach DIN VDE V 0826-2
- Errichtung, Inbetriebnahme und Einweisung des Betreibers
- Instandhaltung und Dokumentation im laufenden Betrieb
- Nachrüstung bestehender Objekte im laufenden Betrieb

Kurz gefasst
- Regelwerk
- DIN VDE V 0826-2:2018-07 (Vornorm)
- Anwendung
- Kitas, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen
- Komponenten
- nach Normenreihe EN 54
- Abgrenzung
- größer als Rauchwarnmelder, kleiner als BMA nach DIN 14675
- Pflicht
- ergibt sich aus Baurecht und Baugenehmigung, nicht aus der Norm
Regionen
Wir arbeiten von Hannover aus in Hannover, Wolfsburg, Braunschweig, Ostwestfalen, Bremen, Göttingen und Hamburg. Was unsere Erfahrung für Ihr Objekt bedeutet, besprechen wir gerne persönlich.
Häufige Fragen
Was ist eine Brandwarnanlage?
Eine Brandwarnanlage (BWA) ist eine Anlage zur frühzeitigen Branderkennung und Alarmierung, die zwischen dem einzelnen Rauchwarnmelder und der vollwertigen Brandmeldeanlage nach DIN 14675 steht. Geregelt ist sie in der Vornorm DIN VDE V 0826-2:2018-07 mit dem Titel „Überwachungsanlagen – Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb“.
Für welche Gebäude kommt eine BWA infrage?
Die Vornorm nennt Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen. In der Praxis sind das kleinere Objekte, in denen viele Menschen schlafen oder in ihrer Flucht eingeschränkt sind, für die das Baurecht aber keine vollständige Brandmeldeanlage fordert – etwa kleine Hotels und Pensionen, Kitas oder Wohngruppen.
Worin unterscheidet sich die BWA von einer Brandmeldeanlage?
Der Umfang. Die BWA ist auf Erkennung und Alarmierung innerhalb des Objekts ausgelegt und daher deutlich schlanker projektiert als eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Ob eine Aufschaltung zur Feuerwehr und Einrichtungen wie ein Feuerwehr-Informationszentrum verlangt werden, entscheidet die zuständige Bauaufsicht beziehungsweise Feuerwehr – hier gibt es deutliche örtliche Unterschiede. Wir klären das vor der Projektierung für Sie ab.
Welche Komponenten gehören dazu?
Die eingesetzten Komponenten entsprechen der Normenreihe EN 54: Rauchmelder nach EN 54-7, Handfeuermelder nach EN 54-11, Zentrale nach EN 54-2, Energieversorgung nach EN 54-4 sowie Signalgeber nach EN 54-3 oder EN 54-23.
Ist eine Brandwarnanlage vorgeschrieben?
Die Vornorm selbst begründet keine Pflicht. Ob eine BWA gefordert ist, ergibt sich aus dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, den einschlägigen Sonderbauvorschriften und der Baugenehmigung. Deshalb ist die Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr der erste Schritt, nicht der letzte.
Du willst das bauen?
Brandwarntechnik gehört zum täglichen Geschäft unserer Monteure. Wer bei uns anfängt, lernt das Gewerk von der Planung bis zur Abnahme kennen – inklusive Herstellerschulung.