• Die Abwesenheit einer Gefahrensituation ist ein permanenter Glückszustand, der jederzeit beendet werden kann.

    Frei nach dem OVG Münster, 1987

  • Unsere Technik meldet, wenn das Glück Sie verlässt!

Videoüberwachung

IP-Videoüberwachung, die tut, was sie soll – und der Datenschutzprüfung standhält.

Zweck zuerst

Bevor die erste Kamera hängt, muss der Zweck feststehen. Er entscheidet über Auflösung, Objektiv, Beleuchtung, Speicherdauer – und über die Frage, ob die Anlage datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine Kamera, die Kennzeichen lesen soll, sieht anders aus als eine, die nur Bewegung im Perimeter meldet.

Planung

Zur Planung gehören Fragen, die selten auf der Baustelle gestellt werden: Reicht die vorhandene Beleuchtung, oder braucht es IR- oder Weißlichtstrahler? Welche Anforderungen stellt die IT des Betreibers? Dürfen die Bilder das interne Netz verlassen? Und wie wird die DSGVO-konforme Auslegung mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat abgestimmt, bevor es intern Konflikte gibt?

Komponenten

Kameras, die ausschließlich mit ihren zugewiesenen Netzwerkteilnehmern sprechen. Switche, die auf die Paketgrößen ausgelegt sind und alle Kameras per PoE versorgen. Eine strukturierte Verkabelung, die die Datenmengen trägt. Und ein NVR mit Festplattenkapazität, die zur Speicherfrist passt.

Unsere Leistungen

  • Zweckbestimmung und normgerechte Planung
  • Errichtung, Inbetriebnahme und Service
  • DSGVO-konforme Dokumentation der Anlage
  • Erfahrung aus Rechenzentren, Justizvollzug, Lebensmittelindustrie und Gewerbe
IP-Videoüberwachung

Kurz gefasst

Technik
IP-Kameras, PoE, NVR
Recht
DSGVO-konforme Auslegung und Dokumentation
Abstimmung
IT, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat

Regionen

Wir arbeiten von Hannover aus in Hannover, Wolfsburg, Braunschweig, Ostwestfalen, Bremen, Göttingen und Hamburg. Was unsere Erfahrung für Ihr Objekt bedeutet, besprechen wir gerne persönlich.

Häufige Fragen

Was muss ich datenschutzrechtlich beachten?

Aufzeichnungen dürfen nur für einen konkreten, vorher festgelegten Zweck erhoben werden, die Speicherdauer ist zu begrenzen und Betroffene haben ein Auskunftsrecht. Eine Anonymisierung durch Verpixelung kann den Eingriff weiter reduzieren. Die Auslegung ist mit dem Datenschutzbeauftragten und, wo vorhanden, dem Betriebsrat abzustimmen – am besten vor der Installation.

Erkennen oder identifizieren?

Das ist die entscheidende Planungsfrage. Reicht es zu sehen, dass jemand den Bereich betritt, oder muss diese Person eindeutig identifizierbar sein? Die Antwort bestimmt Sensorqualität, Objektiv, Datenmenge und am Ende den Preis der Anlage.

Woran scheitern Videoanlagen in der Praxis?

Meist am Netzwerk, nicht an den Kameras. Zu geringe Bandbreite, Switche, die die Datenmengen nicht verkraften, oder eine Verkabelung, die nicht mitspielt. Deswegen klären wir die Anforderungen mit Ihrer IT, bevor die erste Kamera bestellt wird.

Wofür wird Videoüberwachung sonst noch genutzt?

Für mehr, als man denkt: Parkraumbewirtschaftung mit Belegungsanzeige, Perimetersicherung mit automatischer Grenzüberschreitungserkennung oder Auswertung von Warenhotspots im Einzelhandel.

Du willst das bauen?

IP-Videoüberwachung gehört zum täglichen Geschäft unserer Monteure. Wer bei uns anfängt, lernt das Gewerk von der Planung bis zur Abnahme kennen – inklusive Herstellerschulung.